Schulordnung GS Lontzen


Eine Gemeinschaft braucht Regeln


Zu einem harmonischen Zusammenleben gehören Rechte und Pflichten,

die ein jeder – Kind wie Erwachsener – gewissenhaft einhalten sollte.


1. Einschreibeverfahren


1.1. Kindergarten


Zum Kindergarten zugelassen ist das Kind, das mindestens drei Jahre alt ist oder dieses Alter am 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreicht, dies jedoch nur für Einschreibungen im ersten Trimester. Das Kind darf den Kindergarten besuchen, bis es schulpflichtig wird. Nach Kenntnisnahme eines begründeten Gutachtens darf ein Kind ein zusätzliches Jahr im Kindergarten verweilen. 



1.2. Primarschule


Zur Primarschule zugelassen ist der Schüler, der am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres mindestens sechs Jahre alt ist.



1.3. Verfahren


Die Eltern erhalten bei der Einschreibung ein Formular, das von einem Erziehungsberechtigten auszufüllen ist. Diesem Formular muss eine Kopie der Kennkarte beigefügt werden.


Ein Schulwechsel im Laufe des Jahres ist nur zulässig im Falle eines Wohnsitzwechsels.



2. Organisation der Schulzeit


2.1. Offizielle Schulzeiten: Kindergarten + Primar


vormittags: 8.25 Uhr – 12.00 Uhr (mittwochs 12.05 Uhr)

nachmittags: 13.15 Uhr – 15.00 Uhr



2.2. Aufsichten


Die Schüler sind ab 8.00 Uhr morgens und nach der Schule bis 15.15 Uhr im Kindergarten und auf dem Schulhof der Primarschule unter Aufsicht. Außerhalb dieser Zeiten sind die Kinder nur noch auf dem direkten Schulweg versichert. Es wird auch eine kostenpflichtige Frühaufsicht von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und eine Aufsicht nach Schulschluss bis 18.00 Uhr durch das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung angeboten. Schüler, die nicht abgeholt wurden und für die keine andere "Heimwegregelung" festgelegt worden ist, gehen automatisch zur Aufsicht.


2.3. Einlass


• Die Kindergartenkinder werden ab 8.00 Uhr in den Kindergartenklassen empfangen.


• Die Primarschulkinder stellen sich um 8.20 Uhr unter der Halle auf und betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang.



2.4. Aufenthalt der Eltern in den Klassenräumen beim Empfang


• Im Kindergarten verabschieden sich die Eltern im Flur von den Kindern. An einem festgelegten Tag pro Woche dürfen die Eltern bis

   9 Uhr in den Gruppenräumen verbleiben.


• In der Primarschule sollten die Eltern morgens das Schulgebäude nur in Ausnahmefällen betreten.



2.5. Anwesenheit der Schüler


• Im Kindergarten müssen die Kinder vor 9.00 Uhr in der Klasse sein, damit der Tagesablauf pünktlich beginnen kann. Bitte vergessen Sie

   nicht, dass nach 9.00 Uhr die Aktivitäten bereits in vollem Gange sind. Dies ist besonders dann zu beachten, wenn Aktivitäten außerhalb

   des Klassenraumes stattfinden.


• Um 8.25 Uhr beginnt der Unterricht in der Primarschule. Pünktliche Anwesenheit ist Pflicht und häufige Unpünktlichkeit wird im Zeugnis

   vermerkt. Bei verspätetem Eintreffen soll der Schüler die Klasse leise betreten, sich bei der Lehrperson entschuldigen und den Grund

   seiner Verspätung angeben.



2.6. Schulschluss


• Die Kinder werden im Kindergarten abgeholt. Bitte informieren Sie die Kindergärtnerin, wer Ihr Kind abholt. Die Eltern warten draußen

   auf ihre Kinder.


• Die Schüler verlassen die Primarklassen leise und diszipliniert. Die aufsichtführenden Lehrpersonen begleiten die Schülerlotsen, Fuß-

   gänger und Radfahrer zum Zebrastreifen. 


Die Kinder werden pünktlich abgeholt. Der Heimweg sollte auf direktem Wege erfolgen. Schüler, die nicht abgeholt wurden, begeben sich zur kostenpflichtigen Aufsicht (siehe 2.2. Aufsichten).


Eine Aufsicht (und damit verbunden ebenfalls ein Versicherungsschutz) ist laut Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 15 Minu- ten nach Schulschluss gewährleistet. Somit kann die Verantwortung der Schule vor 08.00 Uhr und nach 15.15 Uhr nicht in Anspruch genommen werden.                                   



2.7. Schülerlotsen


Vor Schulanfang und nach Schulschluss verrichten Schülerlotsen vor der Schule ihren Dienst gemeinsam mit einer Lehrperson. Sie tun dies bei Wind und Wetter und erhöhen dadurch die Sicherheit vor der Schule. Dieser Dienst kann aber nur funktionieren, wenn alle den Dienst respektieren. Daher ist jeder dazu angehalten, die Straße NUR über den Zebrastreifen und mit Hilfe der Schülerlotsen zu überqueren.



2.8. Fahrräder


Es ist nicht erlaubt auf dem Schulgelände mit dem Fahrrad zu fahren. Die Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, schieben ihr Fahrrad zu den Fahrradständern. Bei Schäden oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.



2.9. Vergessenes Schulmaterial


Generell gilt: Außerhalb der Schulzeiten darf niemand die Klassenräume betreten. Deshalb sollte jeder Schüler beim Packen seiner Schul- tasche darauf achten, dass er das benötigte Arbeitsmaterial einsteckt.



3. Pausen


3.1. Verhaltensregeln auf dem Schulhof


• Die Schüler sollen sich so verhalten, dass sie weder sich selbst noch einem andern Schaden zufügen.

• Außerdem sollen das Material und die Spielgeräte geachtet werden.


• Verboten sind Lederbälle, Rollerskates, Skateboards und Rollschuhe.

• Das Werfen von Schneebällen ist nicht gestattet.

• Die Kinder dürfen in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen.



3.2. Mittagessen und Mittagspause


• Wir essen in ruhiger Atmosphäre und legen Wert auf gute Tischmanieren.

• Das Küchen- und Aufsichtspersonal muss respektiert  werden.

• Die Kinder, die mittags in der Schule bleiben, dürfen das Schulgelände nicht verlassen.


• Die Schüler, die mittags nach Hause gehen, verlassen das Schulgelände um 12.00 Uhr und dürfen es erst wieder ab 13.00 Uhr betreten.



4. Abwesenheiten und Teilnahmen


4.1. Regelung


4.1.1.  Kindergarten


Um einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten ist es wünschenswert, die Kindergärtnerin über das Fernbleiben zu unterrichten. Schulpflichtige Kinder unterliegen den Regeln der Primarschule.



4.1.2. Primarschule


In der Primarschule gilt die Schulpflicht. Bei einer kurzen  Abwesenheit bedarf es einer schriftlich begründeten Entschuldigung der Erziehungsberechtigten im Tagebuch oder auf einem sauberen Blatt. Die maximale Zahl der Abwesenheiten, die von den Erziehungsberechtigten gerechtfertigt werden darf, liegt bei 20 halben Tagen pro Schuljahr. Bei Überschreitung dieser Maximalzahl gelten die Abwesenheiten als ungerechtfertigt.


Nachfolgende Abwesenheiten sind nicht von dieser Obergrenze betroffen:


• Abwesenheit wegen einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist. Ab dem 4. Tag der Abwesenheit ist ein ärztliches Attest

   Pflicht.

• Abwesenheit wegen einer Vorladung vor eine öffentliche Behörde oder wegen der Notwendigkeit für den Schüler, sich zu dieser Behörde

   zu begeben (Bescheinigung der Behörde erforderlich).

• Todesfall eines Familienangehörigen (kein schriftlicher Nachweis erforderlich)


Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet die Abwesenheit unverzüglich mitzuteilen. Die oben erwähnten Belege werden am Tag un- mittelbar nach der Abwesenheit beim Klassenleiter hinterlegt.


Unentschuldigte und unbegründete Abwesenheiten werden im Zeugnis vermerkt. Ungerechtfertigte und wiederholte Abwesenheiten eines Schülers können dessen Regularität in Frage stellen. Die Schule kann entsprechende Disziplinarmaßnahmen ergreifen. Zeugnis und Diplom des betreffenden Schuljahres sind dann in Frage gestellt.



4.2. Hausaufgaben und Schularbeiten bei Abwesenheiten


Die Hausaufgaben und Schularbeiten sind während oder nach Ablauf der Abwesenheit nachzuholen. Bei einer längeren Krankheit sollten die Eltern die Lehrperson kontaktieren, um dem Kind zu ermöglichen Schularbeiten zu Hause zu erledigen, damit  nicht zu viel Lehrstoff verpasst wird. Auf keinen Fall können Arbeitsblätter vor einer Abwesenheit angefordert werden.



4.3. Sport- und Schwimmunterricht


In der Primarschule sind der Sport- und der Schwimmunterricht Pflichtfächer. Nur eine schriftliche Entschuldigung kann den Schüler von diesen Unterrichten dispensieren. Bei längerer Nichtteilnahme ist ein Attest erforderlich. Bitte Schwimmpläne aufbewahren und beachten!



5. Sauberkeit, Gesundheit und Hygiene


5.1. Unsere Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Jeder kann seinen Beitrag leisten:

 

• Die Gesunderhaltung der Schüler, besonders die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist eine wichtige Voraussetzung für das Zu-

   sammenleben in unserer Schule. Alle Beteiligten tragen hierzu bei, indem sie sauber und gepflegt zur Schule kommen. Auch die Sport-

   kleidung sollte regelmäßig gesäubert, bzw. gewechselt werden.


• Bei Läusebefall sollten  ALLE Familienmitglieder auf Läuse und Nissen untersucht werden, d.h. die Haare Strähne für Strähne durchkäm-

   men, aber nur die Personen mit Läusebekämpfungsprodukt behandeln, die befallen sind. In akuten Fällen werden zusätzliche Informa-

   tionen erteilt.


Kinder mit Läusen dürfen NICHT zur Schule gehen, solange sie nicht behandelt wurden. Nissen allein sind kein Ausschließungs-grund. Die Eltern müssen dann aber schriftlich bescheinigen, wann und mit welchem Produkt sie ihr Kind gegen Läuse behan- delt haben (Vorlage bei der Schulleitung erhältlich).


• Den Schülern ist das Mitführen jeglicher Drogen (Alkohol, Zigaretten,...) strengstens untersagt.


• Jährlich findet eine ärztliche Pflichtuntersuchung im 2. Kindergartenjahr sowie im 1. und 5. Schuljahr statt.


• Augen-, Ohren- und Zahnuntersuchungen finden in regelmäßigen Abständen statt.



5.2. Krankheiten


• Grundsätzlich sollte ein krankes Kind zu Hause bleiben und sich schonen.


• Besteht bei einer Krankheit Ansteckungsgefahr, sind die Eltern gesetzlich dazu verpflichtet ihr Kind von der Schule fernzuhalten, bis die

   Ansteckungsgefahr gebannt ist. Bei einigen ansteckenden Krankheiten, wie z.B. Scharlach, Salmonellen, Mumps, Röteln,... besteht Mel-

   depflicht. Es ist außerdem Pflicht bei der Rückkehr zur Schule ein Attest vorzulegen, welches belegt, dass die Ansteckungsgefahr ge-

   bannt ist.



6. Besondere Ordnungen


6.1. Beschwerden


Vieles lässt sich durch ein offenes Gespräch klären. Bei auftauchenden Problemen wenden sich die Eltern zuerst immer an die betroffene Lehrperson. Nur wenn die Probleme sich nicht durch ein Gespräch lösen lassen, sollte der Schulleiter hinzugezogen werden.


Gespräche finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichts- und Aufsichtszeiten statt.

 


6.2. Elternsprechtermine


Im Laufe des Schuljahres bietet die Schulgemeinschaft einige Elterngespräche an. Die Eltern werden gebeten von diesen Angeboten Ge- brauch zu machen.



6.3. Unfälle


Bei Unfällen ist die Aufsichtsperson oder das Lehrpersonal verantwortlich für die erste Versorgung des Kindes. Reicht die erste Hilfe nicht aus, werden folgende Maßnahmen getroffen:


• Die Lehrperson oder der Schulleiter benachrichtigt die Eltern.

• Im Notfall wird der Rettungsdienst gerufen.


Das eingeschriebene Kind ist durch die Schule bei der ETHIAS versichert. Jeder Unfall unterliegt der belgischen Gesetzgebung. Bei einem Unfall wird eine Unfallerklärung ausgefüllt.



6.4. Hausaufgaben


Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht und müssen gewissenhaft erledigt werden. Sie dienen zur Sicherung, sowie zur Vorbe- reitung des Unterrichts. Umfang und Schwierigkeitsgrad sind so gewichtet, dass sie von den Kindern selbstständig und in einer angemessenen Zeit verrichtet werden können.


Es ist Aufgabe der Eltern darauf zu achten, dass ihre Kinder ALLE Hausaufgaben erledigen und ihre Hefte und Ordner dabei stets in Ord- nung halten. Nicht erledigte Hausaufgaben werden in den Pausen oder zu Hause nachgeholt.



6.5. Das Tagebuch


Das Tagebuch ist ein äußerst wichtiges Dokument, in das die Schüler folgende Eintragungen vornehmen: Hausaufgaben, Aufträge, Hin- weise. Die Eltern sollen das Tagebuch ihres Kindes ebenfalls zur Eintragung von Entschuldigungen, Bemerkungen und Mitteilungen nutzen. So wird es zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.


Das Tagebuch soll täglich von den Eltern nachgeschaut und wöchentlich unterschrieben werden.



6.6. Mitteilungen


• Im Kindergarten befinden sich die Mitteilungen am „Briefkasten“.


• Schulmitteilungen werden in der Primarschule über das Tagebuch nach Hause weitergeleitet.



6.7. Mitführen von Gegenständen


• Elektronische Unterhaltungsgeräte (MP3-Player, Gameboy,...) jeder Art dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. 

   Auch ist das Mitführen und der Gebrauch eines Handys nicht erlaubt (Ausnahmeregelungen über die Schulleitung).


• Das Mitführen von Gegenständen, die zu Gewalt verleiten (Messer, Stöcke, Spielzeugpistolen, Streichhölzer, Feuerzeuge, Knallkörper...)

   ist strengstens untersagt.


• Außerdem sei erwähnt, dass die Schule nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände haftet.



6.8. Verlorene und gefundene Gegenstände


Gefundene Gegenstände werden entweder in den Klassen gezeigt oder in einer Kiste im Flur zum Abholen bereitgestellt. Nach einer gewissen Zeit werden die liegengebliebenen Sachen entsorgt.


Die Eltern können ihren Kindern bei der "Verwaltung" ihrer Gegenstände behilflich sein, indem sie die Gegenstände (Butterbrotdosen, Kleidungsstücke,...) markieren und regelmäßig auf deren Verbleib achten.



7. Schulregeln


7.1.Umgangsformen


Zu unserer Schule gehören viele Menschen. Damit es freundlich und friedlich bei uns ist, brauchen wir folgende Regeln, die von allen während der Schulzeit und auch sonst eingehalten werden müssen. Diese Umgangsformen wurden von der gesamten Schulgemeinschaft gemeinsam erarbeitet.



7.1.1. Höflichkeit


• Ich soll höflich und freundlich sein.

   → grüßen (guten Tag, hallo, auf Wiedersehen, tschüss...)

   → bitte, danke, Entschuldigung

   → behilflich sein: * beim Tragen von Heften

                              * Türe aufhalten

                              * anderen den Vortritt lassen

   → andere ausreden lassen

   → um etwas fragen, sich nicht einfach bedienen

   → fragen, wenn man mitspielen will

   → anklopfen

   → pünktlich sein


• Ich darf nicht:

   → treten, beißen, schlagen, kratzen... jemandem wehtun

   → Schimpfwörter oder böse, verletzende Worte sagen

   → hässliche Zeichen machen

   → im Unterricht Kaugummis kauen



7.1.2. Sorgfalt


• Ich soll sorgsam mit allem umgehen:

   → mit Spielen, Büchern, Pulten, Heften,...

   → Schrift, Zeichnungen,...


• Ich darf nicht:

   → Wände bemalen, beschriften oder beschmutzen

   → auf Tische, Bäume, Zäune, Mauern,... klettern



7.1.3. Ehrlichkeit


• Ich soll ehrlich sein:

   → etwas zugeben

   → wahrheitsgetreu berichten, erzählen


• Ich darf nicht:

   → lügen

   → intrigieren

   → fremde Sachen durchwühlen

   → Wahres verheimlichen



7.1.4. Fairness


• Ich soll fair sein:

   → im Spiel und bei der Arbeit

   → auch beim Verlieren ein freundliches Gesicht zeigen

   → dem Sieger gratulieren

   → andere anfeuern, unterstützen

   → anderen eine Chance geben

   → Regeln ohne “wenn” und “aber” akzeptieren


• Ich darf nicht:

   → meckern über Fehler der anderen

   → Kinder vom Spiel ausstoßen

   → abwertende Zeichen machen (Augen verdrehen,...)



7.2. Respekt der Schuleinrichtungen und des Materials


7.2.1. Respekt


In einer sauberen und gepflegten Schule fühlt jeder sich wohl. Um dies zu erreichen sind alle gefordert. Deshalb werfen wir Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfalleimer und nicht auf den Boden. Wir beteiligen uns aktiv daran, dass unsere Klasse, die Flure, der Schulhof und alle anderen Schulräume sauber bleiben, z.B., indem wir unsere Klassendienste korrekt erledigen.


Die Schule stellt den Schülern viel Arbeitsmaterial zur Verfügung (Lernspiele, Computer, usw.). Wenn jeder dieses Material achtet, profitieren alle Schüler davon. Hierbei spielt auch die Ordnung eine wichtige Rolle. Beschädigtes bzw. verlorenes Schulmaterial ist zu ersetzen.


Wir respektieren auch unser eigenes Material und das unserer Mitschüler. Wir beschädigen nichts mutwillig und halten Ordnung in unseren Sachen. Kleidungsstücke lassen wir nicht auf dem Boden herumliegen, sondern hängen sie an die dafür vorgesehenen Haken.



7.2.2. Toiletten


Wir finden eine Toilette immer so vor, wie der vorige Benutzer sie verlassen hat. Deshalb halten wir sie sauber, betätigen die Spülung und werfen nichts hinein, das die Toilette verstopfen könnte.



7.2.3. Mutwillige Beschädigungen


Bei mutwillig verursachten Schäden an fremdem Eigentum ist der Erziehungsberechtigte zu vollem Schadenersatz verpflichtet.



7.3. Strafen


Zum Schutz der am Schulleben beteiligten Menschen und für ein ungestörtes und friedliches Miteinander haben wir die oben genannten Regeln aufgestellt und aufgeschrieben. Wer gegen unsere Regeln verstößt, muss mit einer Strafe rechnen.


Stufe 1:  Erfolgt durch die Lehrperson oder Aufsichtspersonen:


               - Aufräumen, Schaden beheben

               - Reinigung eines bestimmten Bereiches der Schule


Stufe 2:  Erfolgt durch Lehrpersonen UND Aufsichtspersonen, verbunden mit einer schriftlichen Meldung der Aufsichtspersonen:


               1. schriftliche Meldung – Information der Eltern durch die Lehrperson:

                          - Aufräumen, Schaden beheben

                          - Zusatzarbeit

                          - Strafarbeit in einer anderen Klasse


               2. schriftlicher Meldung – Information der Eltern durch den Schulleiter: 

                          - Hinweis → beim nächsten Mal Ausschluss

                          - Zusatzarbeit in der Mittagspause

                          - auf eine interessante Aktivität verzichten


Stufe 3:  Schüler/in muss zum Schulleiter:


                - Die Eltern werden zu einem Gespräch vorgeladen.

                - Das Kind wird für eine bestimmte Zeit von einer Aktivität/der Mittagsaufsicht ausgeschlossen.


Im Sinne derjenigen, die unter den Regelverstößen einzelner leiden, verpflichten sich alle zur Anerkennung der Schulregeln und des Maßnahmenkataloges. Einmal erteilte Strafen müssen erledigt werden und können nicht später Gegenstand von Diskus- sionen sein.



8. Versetzungskriterien und Einspruchsmöglichkeiten


Das neue Schuldekret sieht eine formative und eine normative Bewertung vor.


· Die formative Bewertung gibt dem Schüler/der Schülerin wichtige Hinweise darüber, wie er sein Lern- und Arbeitsverhalten verbessern

  kann.

· Die normative Bewertung hilft dem Schüler zu erkennen, in welchem Maße er die Klassenziele erreicht hat.


Die Schüler erhalten 3 Zeugnisse pro Jahr. Zusätzlich werden in der Oberstufe zum Schuljahresende Prüfungen abgehalten, deren Ergeb- nisse im Zeugnis festgehalten werden.


Der Klassenrat kann beschließen, dass ein Kind während seiner Primarschulzeit einmal ein zusätzliches Jahr in einer Stufe verweilt, wenn die Mindestanforderungen zum Steigen nicht erreicht wurden. Der Versetzungsentscheid des Klassenrates ist bindend.


Am Ende des 6. Schuljahres stellt der Klassenrat nach eingehender Beratung fest, inwieweit die Kompetenzen erreicht wurden, und ent- scheidet über die Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule. Gegen diese Entscheidung des Klassenrates zur Nichtvergabe des Grundschulabschlusszeugnisses kann der Erziehungsberechtigte Einspruch erheben. Kinder, die die Grund- schule ohne Abschlusszeugnis verlassen, erhalten eine Schulbescheinigung.






Vorliegende Schulordnung wurde vom Lehrerteam der Gemeindeschulen Walhorn und Lontzen erarbeitet und verabschiedet und vom Schulträger in der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2013 genehmigt.